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Neuer Grundlagenkurs Kinderrechte für Zyklus 2

2. September 2026

Der neue Grundlagenkurs Kinderrechte für den Zyklus 2 ist fertiggestellt und steht ab sofort kostenlos zum Download bereit. Der Kurs wurde in enger Zusammenarbeit mit den Pädagogischen Hochschulen St. Gallen und Luzern entwickelt und unterstützt Lehrpersonen dabei, Kinderrechte altersgerecht, praxisnah und lehrplankonform im Unterricht zu thematisieren.

 

Kind beteiligt sich mit Notizzetteln an einer Ideensammlung im Besucherzentrum in Trogen. Symbol für Kinderrechte, Partizipation, Mitbestimmung und Meinungsäusserung im Schulalltag.

Wie lassen sich Kinderrechte im Unterricht wirkungsvoll vermitteln?

Mit dieser Frage haben sich die Stiftung Kinderdorf Pestalozzi und verschiedene Pädagogische Hochschulen in den vergangenen Monaten intensiv auseinandergesetzt. Das Ergebnis ist ein neuer Grundlagenkurs Kinderrechte für den Zyklus 2, der Lehrpersonen einen niederschwelligen und praxisorientierten Einstieg in die Kinderrechtsbildung bietet.

Der Kurs vermittelt grundlegendes Wissen über die Kinderrechte und zeigt auf, wie diese im Schulalltag und im Unterricht aufgegriffen werden können. Die Inhalte sind auf die Lebenswelt von Kindern abgestimmt und enthalten konkrete Anregungen für die Umsetzung im Klassenzimmer. Gleichzeitig orientiert sich der Kurs an den Anforderungen des Lehrplan 21 und unterstützt Lehrpersonen dabei, Kinderrechte fächerübergreifend zu behandeln.

Besonderen Wert legten die Entwicklungspartnerinnen und -partner auf eine hohe Praxistauglichkeit. Deshalb wurden Inhalte, Methoden und Materialien gemeinsam mit Fachpersonen aus der Lehrerinnen- und Lehrerbildung erarbeitet und überprüft. 

Der Grundlagenkurs steht ab sofort kostenlos auf child-rights.ch zur Verfügung und kann direkt im Unterricht eingesetzt oder flexibel für die Unterrichtsplanung genutzt werden. Damit wird ein weiterer Beitrag geleistet, um Kinderrechte nachhaltig in Schule und Unterricht zu verankern.

Mit Unterstützung durch die Finanzhilfen des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) zur Bekanntmachung der Kinderrechte.

Mehr zum Kinderdorf Pestalozzi

Die Umsetzung und Weiterführung des Projekts child-rights.ch wird seit 2021 durch die Finanzhilfen des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) zur Bekanntmachung der Kinderrechte ermöglicht.

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